Impressum
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Für nahezu alle Betreiber von Internetseiten gilt das Telemediengesetz (TMG) oder in anderen Ländern meist analoge Gesetze. Diese schreiben vor, dass Angaben zum Betreiber einer Webseite gemacht werden müssen.
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Netdiscounter Ltd.
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Weitere Daten und Informationen
Durch die europarechtlich garantierte Warenverkehrsfreiheit nach Art. 28 bis 37 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, sämtliche Formen von Zöllen oder ähnlichen Maßnahmen, die den freien Dienstleistungs- und Güterverkehr einschränken, zu unterlassen. Hierzu zählt auch die Umsatzsteuer. Nach Art. 138 Abs. 1 der MwStSystRL sind unternehmerische Warenlieferungen von einem Staat der EU in einen anderen für den Lieferanten von der Umsatzsteuer befreit. Das bekannte System der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs bei gleichzeitigem Abzug der hierfür geschuldeten Steuer entsprechend einer Vorsteuer über die sog. Reverse Charge hat die Kontrolle der innergemeinschaftlichen Güterströme im Fokus und nicht die Generierung von Besteuerungspotenzial.
Für Großbritannien gilt nach dem Brexit: Großbritannien ist nun seit dem 01.01.2021 nicht mehr an die harmonisierenden Regelungen der MwStSystRL gebunden. Das europäische Umsatzsteuerrecht und das britische können sich demnach mit der Zeit auseinanderentwickeln. Großbritannien ist nun frei, z.B. eigene Befreiungstatbestände einführen oder abschaffen, Mehrwertsteuersätze beliebig festsetzen oder auch Ortsbestimmungen frei definieren.
Hinweis: Nach derzeitigem Stand beträgt der Regelsteuersatz in Großbritannien 20% und der ermäßigte Steuersatz 5%, soweit es sich nicht um insgesamt steuerfreie Vorgänge handelt.Der ermäßigte Steuersatz wird z.B. auf Heizöl und Stromlieferungen angewendet. Steuerfrei sind insbesondere viele Nahrungsmittel, bestimmte Medikamente sowie Bücher und Zeitschriften.
Aus deutscher Perspektive bzw. aus Sicht eines EU-Unternehmens wird nach einem harten Brexit eine ehemals nach § 6a UStG steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach Großbritannien zu einer Ausfuhrlieferung nach § 6 UStG. Zwar gilt auch für diese eine Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 1a UStG, jedoch sind ggf. die Nachweisanforderungen zur Erlangung der Steuerbefreiung strenger. Diese sind in den §§ 9 bis 11 UStDV geregelt, insbesondere ist die Einholung und Aufbewahrung eines Ausgangsvermerks im elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS notwendig. Auf britischer Seite ist es dann auch möglich, dass, neben ggf. wieder zulässigen Zöllen, auch eine Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird. Entsprechendes gilt dann auch für Lieferungen von Großbritannien nach Deutschland. Ein im Ergebnis steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. UStG für einen deutschen Empfänger der britischen Warenlieferung ist ohne den Überbau der EU-Regelungen nicht mehr möglich. Es gilt grundsätzlich die deutsche Einfuhrumsatzsteuer.
Für Dienstleistungen gilt: Zumindest aus deutscher Sicht verlagert sich bei einer sonstigen Leistung eines deutschen Unternehmens an einen unternehmerischen Kunden in Großbritannien nach dem Regelfall des § 3a Abs. 2 UStG nach wie vor an den Sitz des Leistungsempfängers und ist in Deutschland nicht steuerbar. Sind deutsche Unternehmer Empfänger sonstiger Leistungen von britischen Unternehmern, bleibt es im Grundfall beim Empfängerortprinzip und damit bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft. (vgl. Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen Umsatz ausführt. In bestimmten Fällen verlagert sich jedoch die Steuerschuldnerschaft vom ausführenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Dies wird als „Umkehr der Steuerschuldnerschaft“ oder „Reverse-Charge-Verfahren“ bezeichnet.).
Der Leistende darf in diesen Fällen in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen hat der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer beim für ihn zuständigen Finanzamt anzumelden. Soweit der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er in Höhe der auf ihn übergegangenen Steuerschuld entsprechend Vorsteuer geltend machen. Das Verfahren ist nur dann anzuwenden, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person ist.
Um dieses Verfahren in Bezug auf UK zu vereinfachen verstehen sich die von uns genannten Preise für Geschäftskunden rein netto und für Privatkunden brutto. Abrechnungen werden an einen Dienstleister ausgelagert bzw. die Forderung an diesen abgetreten. Das Vertragsverhältnis zwischen unseren Kunden und der Netdiscounter Ltd. bleibt davon unberührt.
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung und insbesondere in Bezug auf die Nutzung von unlimitierten Services auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für alle Bestellungen und Verträge mit uns akzeptieren Sie mit setzen des Hacken auf dem Bestellformular, dass Sie unsere Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen haben und diese anerkennen. Leistungen erfolgen ausschliesslich auf Grundlage unserer AGB.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrechts auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, einen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser elektronische Widerrufsformular nutzen, müssen dies jedoch nicht.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, haben wir ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme von zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir in der Regel dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung von uns Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Sie können vor der Beauftragung von uns mit Dienstleistungen um die Zustimmung zum Ausschluss des Widerrufsrechts gebeten werden. Der Grund liegt darin, dass die Inanspruchnahme von Dienstleistungen innerhalb von zwei Wochen widerrufbar ist und wir zur Sicherung unserer Nutzungsrechte sowie des Entgelts, die Dienstleistungen erst danach durchführen müssten. Sie können daher gebeten werden, die folgende Erklärung abzugeben:
"Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung mein Widerrufrecht verliere."
Falls Sie zu den vorstehenden Informationen zum Widerrufsrecht Fragen haben, so kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Netdiscounter Ltd. (UK)
207 Regent Street
3rd Floor Office
London W1B 3HH (Großbritannien)
Angaben gemäss Section 6 (1) der E-Commerce Regulations (UK).
Tel. +44 844 98 655 98
Registrierungsnummer 12932292
Bezahlung mit Bitcoin (BTC)
Selbstverständlich können Sie Ihr Webhosting-Paket bei uns auch mit Bitcoin (BTC) bezahlen. Wenn Sie Ihre Abrechnung über unseren Abrechnungsdienstleister erhalten, so können Sie die gewünschte Zahlungsart dort auswählen (Kreditkarte, Überweisung oder Bitcoin).
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